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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen im Geschäft mit dem Besteller. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB und auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2.Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen u.ä. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ bzw. „ab Lager“ exkl. Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils von uns darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
4.Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die Einhaltung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Lieferverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt oder unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten, führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate, so sind wir und der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller nach unserem Verzug eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung vertragswesentlicher oder von Kardinalpflichten beruhte.
Die o.g. Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Wird die Lieferzeit auf Wunsch des Bestellers verlängert, so können wir den Besteller mit den hieraus folgenden Kosten belasten.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
5.Versand
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Bestellers; für die Gefahr gilt dies auch dann, wenn die Fa. Josef Ley die Kosten des Transports übernimmt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und –weg ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Sonderwünsche des Bestellers (z.B. Nachtversand, Beauftragung einer Spedition o.ä.) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten – soweit möglich – berücksichtigt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem Transporteur übergeben.
6.Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser gemäß §377 HGB den gelieferten Gegenstand untersucht und Mängel ordnungsgemäß rügt. Rügen haben unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich zu erfolgen. Gewichts-, Maß- und technische Angaben in Zeichnungen, Prospekten, Abbildungen und sonstigen Unterlagen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zu keiner dieser Möglichkeiten bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine entsprechende Preisminderung der Ware zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten ferner nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate – gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel-folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.
7.Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel/Schecks gelten erst nach Einlösung als Bezahlung. Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen und Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden. Bestehen Ansprüche aus Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab.
Werden die Forderungen des Bestellers aus der Wiederveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.
8.Rücksendungen / Garantieanträge
Die von uns oder unseren Lieferanten gelieferten Waren sind unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Reklamationen müssen uns innerhalb 72 Std. nach Erhalt der Ware schriftlich (Email/Fax) oder telefonisch mitgeteilt werden.
Rücksendungen (wegen Ausübung des Widerrufsrechts oder aus Reklamationsgründen) müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware frei Haus an uns erfolgen. Artikelnummer, unsere Lieferschein- oder Rechnungsnummer und Grund für die Retoure müssen uns schriftlich vorab oder zusammen mit der Ware klar erkennbar mitgeteilt werden. Das Produkt darf nicht in einer Weise montiert, verwendet oder gehandhabt worden sein, die das notwendige Maß für die Feststellung der Beschaffenheit, der Merkmale und der störungsfreien Funktion des Produkts überschreitet: der Käufer darf es nur in einer Weise handhaben und prüfen, die ihm auch im Laden gestattet worden wäre.
Garantieanträge können nur bearbeitet werden, wenn der betroffene Artikel frei Haus innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels und innerhalb der unter Punkt 6. und 11. unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen genannten Gewährleistungsfrist an uns zurückgesendet wird. Garantieanträge werden von uns an unsere Lieferanten weitergeleitet – eine Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich. Bei genehmigten Garantieanträgen erhält der ursprüngliche Rechnungsempfänger eine entsprechende (Teil-)Gutschrift.
Für Retouren aus anderen als Gewährleistungsgründen sind wir berechtigt angemessene Wiedereinlagerungs- und/oder Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Versandkosten können nicht gutgeschrieben werden.
Wir können ausschließlich Artikel zurücknehmen, die ursprünglich über uns bestellt wurden und/oder von uns geliefert wurden.
9.Zahlungen
Unsere Rechnungen werden mit Zugang fällig.
Sofern in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder in sonstiger Weise schriftlich kein Zahlungsziel eingeräumt ist, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) unmittelbar nach Erhalt der gelieferten Ware fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. des ausstehenden Zahlbetrages zu fordern. Dieser Zinssatz ist höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. Der Besteller ist berechtigt das Fehlen eines Schadens oder einen geringeren Schaden nachzuweisen; weitere Schadensansprüche behalten wir uns vor.
Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vorher schriftlich vereinbart worden ist. Unzulässige Skontoabzüge werden zurückgefordert.
Wir behalten uns vor, bei uns unbekannten Kunden oder bei wiederholt verspäteten Zahlungseingängen das Geschäft per Vorkasse abzuwickeln.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel-/Scheckkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden auszugehen ist, so können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden.
Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10.Datenschutz
Unsere aktuelle Datenschutzerklärung ist einsehbar unter:

Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen eine sichere, effektive und kundenbezogene Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zu ermöglichen. Mithilfe Ihrer Informationen ist es u.a. möglich, dass nur auf Sie zugeschnittene Informationen ausgegeben werden und dass für andere gesperrte Informationen für Sie zur Verfügung stehen. Eine Datenweitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn sie für die Abwicklung eines von Ihnen erteilten Auftrages notwendig sind. So geben wir beispielsweise bei einer von Ihnen angeforderten Zusendung von Maschinen oder Ersatzteilen die notwendigen Adressdaten und ggf. eine Telefonnummer zur telefonischen Avis an den Zustellungs-Dienstleister und/oder an den jeweiligen Lieferanten weiter. Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogene Informationen in der Form zu nutzen, zurückzubehalten oder offenzulegen, wie es rechtlich notwendig ist, z.B. um Nutzerbeschwerden oder möglichen Gesetzesverstößen angemessen nachzugehen, die Integrität der Internetseite zu schützen, Ihre Anfragen zu beantworten oder z.B. um im gesetzlich erforderlichen Rahmen staatliche Ermittlungen wegen Gesetzesverstößen zu unterstützen.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten
Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Koblenz KG, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (s. Anlage 1).
11.Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus Garantie, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen. Schadensersatz-ansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen verjähren Schadensersatzansprüche des Bestellers in 12 Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Bestellers von den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Schuldners.
12.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Ort des jeweils ausliefernden Lagers. Erfüllungsort für Zahlungen ist Bendorf.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Besteller, auch aus Schecks/Wechseln, ist Koblenz, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Wir sind berechtigt auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
13.Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (UNCITRAL/CISG). Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Bendorf, den 12.03.2021